In eigener Sache

Rechtsanwalt Dr. Eckart WähnerAufgrund langjähriger Arbeit, Erfahrung und eigener Interessen haben sich im Laufe der Zeit zusehends gewisse fachliche Tätigkeitsschwerpunkte und Spezialisierungen ergeben. Zur beruflichen Entwicklung gehört hierbei - wie nahezu selbstverständlich - die heutige Onlineaktualität, die dem Bedürfnis nach konkretem Rechtsrat ebenso entgegen kommt wie ein gänzlich neuer und anderer Wissenszugang sich eröffnet hat. Geblieben sind trotz dieser gravierenden Veränderungen im juristischen Alltag, vermehrter Marktöffnung und anwaltlicher Konzentration, dennoch einige grundlegende Prinzipien, „Tugenden" oder Standards, die das Berufsbild des Anwalts nach wie vor kennzeichnen.

Bedeutung erlangt dieser Wandel vor allem im Bereich des effektiven Rechtsschutzes wie einer konsequenten und engagierten Interessenvertretung, welche sich für das jeweilige Anliegen einsetzt und verpflichtet fühlt. Die qualifizierte Aufgabe, Rechtsansprüche zu verwirklichen und gleichermaßen weiter zu entwickeln, ist für die anwaltliche Beistandsfunktion von hohem Wert. Sie einzulösen, sei es im direkten persönlichen Kontakt, Umgang mit Behörden und Gerichten, prägt entscheidend das persönliche Vertrauensverhältnis und eine Professionalität der Beratung, oftmals nur wenig eingängige juristische Zusammenhänge und immer komplexere Rechtsmaterien so transparent wie möglich zu machen.

Von daher gilt es, berufspolitisch nicht nur die „freie Advokatur"als Garant eigener Rechtsverteidigung zu erhalten, sondern als Person Ihres Vertauens und Ansprechpartner in „allen Rechtsangelegenheiten"zugleich auch Gewähr für eine kompetente und ausreichende Hilfestellung geben zu können.

Einige stichpunkthaft ausgewählte Leistungsbereiche mögen deshalb Ihrer Orientierung wie zugleich als Leitfaden und Überblick zu einzelnen meiner Schwerpunktgebiete dienen.

"Denn ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist."

Gustav Radbruch

Tätigkeitsschwerpunkte

AusländerrechtAsylrecht, Aufenthaltsrecht

Vertretung auch bei binationalen Ehen und Eheschließungsverfahren, Familiennachzug, Aufenthaltsgenehmigung und Zuzug, Rechtsverteidigung bei Abschiebungen, Ausweisung und Inhaftierung; Freizügigkeitsregelungen von EU-Staatsangehörigen sowie im außereuropäischen Verkehr, Visaerteilung, Einbürgerung.

BetreuungsrechtUnterbringungsrecht

Umfassende Vorsorgevollmacht, persönliche und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit in Krisenfällen, Patienten- und Betreuungsverfügung; Rechtsmittelmöglichkeiten bei Zwangseinweisungen und Eingriffen durch Klinikunterbringung, Durchsetzung von Regressansprüchen bei ärztlicher Falsch- bzw. Zwangsmedikamentierung

FamilienrechtPartnerschaftsrecht

Scheidungsverfahren, Unterhaltsvereinbarungen, Vermögensfragen, Wohnungs- und Güterstand, Vertragsgestaltungen bei Lebenspartnern, elterliche Sorge und Adoption; Umgangsrecht mit Kindern, internationales und ausländisches Familienrecht

StrafrechtStrafvollstreckung

Gesamtes Strafrecht (u.a. Betäubungsmittel-, Jugend-, Wirtschafts- und Verkehrsrecht), polizeiliches Ermittlungsverfahren, Vernehmung als Zeuge, Beschuldigter, Haftbefehl, Durchsuchungen, Strafvollstreckung und Strafvollzug; psychiatrische Unterbringung und Klinikeinweisung im Maßregelvollzug

Leistungen



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Kosten

  • Ist gutes Recht teuer
    Ist gutes Recht teuer...
    ... und ausschließlich eine Frage des Geldbeutels?
    Nein, wenngleich die Vergütung des Anwalts wie das dazugehörige Gebührenrecht nicht eben leicht zugänglich und für Außenstehende eher ein Kapitel für sich ist.
  • rvg
    Rechtsanwalts-
    vergütungsgesetz (RVG)
    Gesetzlich gilt die Gebührenordnung des Rechtsanwalts-
    vergütungsgesetzes (RVG), das maßgebliche Abrechnungs-
    vorschriften für die auftragsgemäß entfaltete Tätigkeit enthält.
  • Gebührenvereinbarung
    Honorar- oder Gebührenvereinbarung
    Frei verhandelbar ist die Honorar- oder Gebührenvereinbarung, die von der gesetzlichen Regelung abweicht und schriftlich für den Mandanten bzw. den Rechtsanwalt niedergelegt wird.
  • Prozesskostenhilfe
    Prozesskosten- oder Beratungshilfe...
    ... bei geringem Einkommen, sofern die Einschaltung eines Anwaltes nach Prüfung durch das Gerichts als notwendig und für den Fall einer Klage mit Aussicht auf Erfolg bewertet wird.

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